Ausrüstung für kaltes Wetter – wie Sie Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter am besten ausstatten

Winter

Im Winter sind viele Wirtschaftszweige unmittelbar vom Temperatureinbruch und der Verschlechterung der Witterungsverhältnisse betroffen. Beispielsweise sind Unternehmen aus dem Baugewerbe und Lieferdienste davon naturgemäß am stärksten betroffen, doch auch Betriebe aus anderen Bereichen sollten Vorkehrungen für diese Jahreszeit treffen.

Wann immer Mitarbeiter in einem Lager, auf dem Gelände oder im Freien arbeiten müssen, haben Teamleiter oder Beschaffungsmanager dafür zu sorgen, dass die bestmöglichsten Bedingungen für die Ausführung der geforderten Aufgaben gegeben sind. Zu diesen Bedingungen gehört die Bereitstellung von Ausrüstung für die kalte Jahreszeit am Arbeitsplatz.

Was sind die Risiken und Folgen eines unzureichenden Kälteschutzes für Arbeitnehmer?

Zunächst einmal definiert die europäische Richtlinie 89/656 EWG die Pflichten von Unternehmen und Führungskräften in Bezug auf persönliche Schutzausrüstung (PSA). Die Verordnung 2016/425 präzisiert die Definition von PSA wie folgt: „Ausrüstung, die dazu bestimmt und hergestellt ist, von einer Person zum Schutz gegen ein oder mehrere Risiken getragen oder gehalten zu werden.“ In diesem europäischen Text werden die Grundsätze der Einhaltung von PSA und die Pflichten der Hersteller hervorgehoben.

Welche Folgen hat das? Die Exposition gegenüber Temperaturen unter 5 °C im beruflichen Kontext sollte Arbeitgebern und Arbeitnehmern Anlass zur Sorge geben. Neben den realen Risiken für die Gesundheit und Sicherheit des Personals kann es auch Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit geben.

Und welche Sicherheitsrisiken sind mit einem unzureichenden Kälteschutz für Arbeitnehmer verbunden? Dazu gehören Hypothermie (anormales Absinken der Körperkerntemperatur), Erfrierungen und Frostbeulen (Frostschäden am Körpergewebe), Schläfrigkeit, unfallbedingte Verletzungen (rutschige Böden, Geräte mit kalten Metalloberflächen, Verlust der Fingerfertigkeit usw.), verminderte Durchblutung der Finger, Muskel-Skelett-Erkrankungen, …

Das Recht der Arbeitnehmer: Auch wenn die Vorschriften von Land zu Land unterschiedlich sind, haben Arbeitnehmer das Recht, bei extremer Kälte die Arbeit niederzulegen, wenn eine unmittelbare und ernsthafte Gefahr für ihre Gesundheit oder sogar ihr Leben besteht. Dies ist auch der Fall, wenn die Ausrüstung oder die Schutzsysteme einen Mangel aufweisen. Werden keine geeigneten Vorkehrungen zum Schutz der Arbeitnehmer vor Kälte getrof-fen (Bereitstellung geeigneter Ausrüstung, Beheizung der Räumlichkeiten usw.), können sie die Arbeit ohne Lohneinbußen verweigern.

Produktivitätsverluste im Unternehmen: Bauarbeiter, Müllmänner, Landarbeiter und Beschäftigte in Kühlhäusern oder Schlachthöfen sind unmittelbar extremer Kälte ausgesetzt. Die Durchführung von Präventivmaßnahmen und die Bereitstellung geeigneter Ausrüstung helfen ihnen, ihre Aufgaben rechtzeitig zu erfüllen, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen.

Lösungen für Berufstätige bei extremer Kälte

Es gibt eine Reihe von Lösungen zur Bekämpfung der Kälte bei der Arbeit. Abgesehen von den Verpflichtungen, die sich aus den europäischen Vorschriften ergeben, ist es für alle Unternehmen unerlässlich, ihre Mitarbeiter über die Risiken und Vorbeugungsmaßnahmen zur Bekämpfung der Kälte zu informieren. Viele Unfälle lassen sich durch diese vorbeugende Maßnahme vermeiden. Arbeitnehmer, die in kalten Umgebungen arbeiten, müssen daher über die mit Kälteeinwirkung verbundenen Symptome aufgeklärt werden. So sollten z.B. Richtlinien für geeignete Kleidung ausgehängt werden, damit alle Mitarbeiter sie kennen:

  • Kleidung mit wärmeisolierenden Eigenschaften;
  • Trockene Kleidung, um sich warm zu halten;
  • Lederstiefel mit Gummisohlen, die für extreme Kälte geeignet sind usw.

Die Mitarbeiter sollten angehalten werden, so oft wie möglich zu zweit zu arbeiten, um sich gegenseitig zu überwachen und zu schützen. Darüber hinaus wird Arbeitnehmern, die im Freien oder in Umgebungen mit besonders niedrigen Temperaturen arbeiten, empfohlen, regelmäßig Pausenräume aufzusuchen, die über eine für extreme Kälte geeignete Heizung verfügen. Zur Verringerung der mit extremer Kälte verbundenen Risiken gehören auch die Schneeräumung, der sichere Zugang zum Arbeitsbereich und die für die Arbeit verwendeten Geräte.

Ausrüstung für extremes kaltes Wetter, die den europäischen Normen entspricht: Die europäischen Normen können als Leitfaden für die Auswahl der geeigneten Arbeitsausrüstung für extreme Kälte dienen. Die Norm EN 14058 (Jacken, Overalls, Hosen, Parkas usw.) wird für den Schutz gegen mittlere Kälte empfohlen. Kleidung, die der Norm EN 342 entspricht, bietet Schutz bei extremer Kälte.

Wintertaugliche Kleidung und Schuhwerk: Dies sollte für die Unternehmen oberste Priorität haben. Die Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung gilt für alle Mitarbeiter, die mit einem Satz Kleidung ausgestattet werden sollten, der den harten thermischen Bedingungen standhält: isolierte Hosen und Jacken, Überhosen, Handschuhe, Socken, Mützen, geeignete Sicherheitsschuhe usw.

Unterschiedliche Klimazonen am Arbeitsplatz: Die Schutz- und Arbeitskleidung sollte entsprechend den Temperaturen, denen das Personal ausgesetzt ist, ausgewählt werden. Einige berufliche Tätigkeiten erfordern jedoch einen regelmäßigen Wechsel zwischen kalten und warmen Bereichen während des Arbeitstages. In diesem Fall ist besondere Vorsicht geboten, da Bewegung das Wärmeschutzniveau der Ausrüstung verringern kann. Es ist daher notwendig, Kleidung zu wählen, die sowohl für das kalte Wetter als auch für die Aufgaben der Beschäftigten geeignet ist.

Arbeitskleidung für kaltes Wetter für Männer und Frauen: Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Größe der Kleidung für Berufstätige, die im Winter in der Kälte oder im Freien arbeiten, angemessen sein muss, um wiederum die Luftzirkulation zu verhin-dern. So sollten weibliche Beschäftigte beispielsweise Arbeitskleidung erhalten, die ihrer Körperform entspricht, und nicht nur Kleidung für männliche Beschäftigte, die oft zu groß ist.

Auch die Installation von Heizungen an strategischen Stellen des Arbeitsplatzes trägt dazu bei, die Gefahren des Winters zu bekämpfen. Diese Gesundheits- und Sicherheitspolitik sollte mit der Einführung von Präventionskampagnen kombiniert werden, bei denen alle Arbeitnehmer durch Aushänge informiert werden. Auf diese Weise können die Arbeitnehmer das Unternehmen am Laufen halten und sind gleichzeitig gut geschützt.

Schlussfolgerung: Sicherheit geht vor!

Alle Berufe, die mit Arbeiten im Freien verbunden sind, sind vom Tragen von Ausrüstungen für extremes kaltes Wetter und von der Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen betroffen. 

In Branchen wie dem Transport-, Liefer- oder Baugewerbe müssen daher die klimatischen Bedingungen, unter denen die Arbeitnehmer ihre Arbeit verrichten, berücksichtigt werden. Alle Arbeitnehmer in Kühlräumen (Restaurants, Supermärkte, Schlachthöfe usw.) oder Fabriken sind ebenfalls kältebedingten Risiken ausgesetzt. Deshalb ist eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Temperaturabfall für die Sicherheit der Beschäftigten und die Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit unerlässlich.

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